DIE ENERGIEDIENSTLEISTER
Wichtige Partner der Politik.

Die Politik hat endlich auf den gesellschaftlichen Druck reagiert und sich Ende 2019 mit dem Klimaschutzplan 2045 ehrgeizige quantitative und qualitative Ziele gesetzt und auf Sektoren heruntergebrochen. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (31. August 2021) verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben. Um bis 2045 Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen, müssen bis 2030 in Gebäuden und der Energiewirtschaft knapp 65 % CO2 gegenüber 1990 eingespart und der Primärenergieverbrauch insgesamt mindestens halbiert werden.

Mit wachsendem Anteil volatiler erneuerbarer Erzeugung müssen Energieangebot und -nachfrage zudem immer dynamischer aufeinander abgestimmt werden. Erste regulatorische Vorboten sind bereits in Kraft getreten wie z. B. das Klimaschutzpaket, die Roadmap Energieeffizienz 2045, das Kohleausstiegsgesetz, oder die CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr.

C02@2x

Verlässliche Energie- und CO2-Performance

Wichtig für die Politik sind verlässliche Einsparungen statt blumiger Prognosen: Die DNA der Energiedienstleister ist die Erzielung eines möglichst hohen wirtschaftlichen Nutzens je eingesetzter Kilowattstunde in Form von Wärme, Kälte, Licht und vieler weiterer Endnutzen. Energie- und CO2-Einsparungen der Investitionen werden oft gewährleistet und nachgewiesen, häufig ist die Bezahlung der Energiedienstleister mit der Performance verknüpft.

Risiko@2x

Sorglospaket Dekarbonisierung

Der Energiedienstleister übernimmt die wesentlichen wirtschaftlichen Risiken der Investitionen: Die Einhaltung der Investitionskosten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist die Grundlage des EDL-Geschäftsmodells und liegt im Eigeninteresse des Energiedienstleisters. Der Energiedienstleister kümmert sich neben den technischen Lösungen insbesondere um alle energie- und steuerrechtlichen Fragen.

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Wirtschaftliche Dekarbonisierung ist machbar

Energiedienstleister stehen für wirtschaftliche Lösungen: Während insbesondere in öffentlichen Projekten signifikante Investitionskosten- steigerungen zur Regel geworden sind, setzt der Energiedienstleister dauerhaft wirtschaftliche Lösungen um. Der Energiedienstleister stellt durch qualitativ hochwertige Komponenten sicher, dass die Investitionen auch noch in 20 Jahren zuverlässig wirtschaftliche Einsparungen gewährleisten.

Energiedienstleister – Die Umsetzer der Energiewende
und verlässliche Partner der Politik

Die Energiedienstleister haben die Klimaschutzziele bereits in vielen Fällen in ihre Geschäftsmodelle übernommen. Um die Dekarbonisierung auch wirklich zu erreichen, müssen hochinnovative Effizienz-, Erzeugungs-, Verteilungs- und Speichertechnologien interdisziplinär mittels künstlicher Intelligenz (KI) wirtschaftlich und zuverlässig miteinander verknüpft werden. Das beherrschen die Energiedienstleister:

Nutzerzentrierung: Häufig sind in Industrie und Gewerbe sogenannte „off-balance“-Lösungen gefragt. Damit kommt die Energieeffizienz voran, ohne dass die Investitionen die Bilanz des Gewerbe- bzw. Industrieunternehmens belasten. Bei öffentlichen und sozialen Einrichtungen besteht häufig neben Personal- auch akute Finanzknappheit. Die Energiedienstleistung bietet hier maßgeschneiderte Finanzierungs- lösungen an, die den Bedürfnissen der Nutzergruppen gerecht werden. Durch den Einsatz der Energiedienstleister erhöht sich die makroökonomische Effizienz, da nicht jeder Nutzer zeitaufwendige try-and error-Lernkurven durchlaufen muss.

Damit die Energiedienstleister diese Rolle erfolgreich ausführen können, muss die Politik vor allem langfristig kalkulierbare und konsequent an den Klimaschutzzielen 2045 ausgerichtete politische Rahmenbedingungen schaffen!

Bislang fehlt es der Energiedienstleistung politisch jenseits einzelner Sympathiebekundungen an Unterstützung. Häufig ist sich die Politik der enormen Vorzüge der Energiedienstleistung als Instrument des Marktes für die Erreichung der anspruchsvollen energiepolitischen Ziele kaum bewusst. Die Konsequenzen sind ungünstige Rahmenbedingungen für die Energiedienstleistung: So wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen ohne Rücksichtnahme auf deren negative Auswirkungen auf den Energiedienstleistungs-Markt erlassen.

Der DENEFF EDL_HUB setzt sich dafür ein, dass die Energiedienstleister ihr gesamtes Potenzial entfalten und zur Erreichung der 2045-Klimaziele maßgeblich beitragen können.

Im strukturierten und kontinuierlichen Dialog und nachgelagertem Arbeitsprozess mit Fachministerien, politischen Entscheidern und Entscheidungsbeeinflussern setzt sich der DENEFF EDL_HUB dafür ein, dass die großen Potentiale der Energiedienstleistung von der Politik wahrgenommen werden und die politischen Rahmenbedingungen mittel- bis langfristig deutlich Energiedienstleistungs-freundlicher gestaltet werden.

© Erika Stockenhofen
© Erika Stockenhofen

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Rahmenbeding­ungen für die DEKARBONI­SIERUNG Schaffen!

Die Nachfrage nach Energiedienstleistungen ist besonders stark von den Anreizen für die Dekarbonisierung abhängig. Aktuell setzt der bestehende Regulierungsrahmen die falschen Anreize für eine gezielte Dekarbonisierung.

Um zu vermeiden, dass die CO2-Preise, wenn überhaupt nur „lowest-hanging-fruits Investitionen“ induzieren, und um den für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebestand notwendigen kostenintensiveren Effizienzmaßnahmen, wie z.B. Dämmmaßnahmen an Gebäuden, einen Impuls zu geben, müssten die CO2-Preise an die Grenzvermeidungskosten angepasst und CCFD-Modelle (Carbon Contracts for Difference) auf die Energieeffizienz und Energiedienstleistungen ausgeweitet werden.

Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, die Mindeststandards im GEG (Gebäudeenergiegesetz) und in der Taxonomie konsequent auf die Pariser Klimaziele auszurichten.

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SYSTEMEFFIZIENZ ERREICHEN!

 

Eine einseitige Ausrichtung der Politik auf die Energieerzeugung ohne ausreichende Berücksichtigung der Energieeffizienz führt dazu, dass es nicht zu einem Systemoptimum kommt. Daher muss die Politik die Energieeffizienzpolitik eindeutig an den spezifischen Klima- und Energiezielen ausrichten (Wärme, Strom, Energieproduktivität).

Bei Fördervorhaben müssen Strom und Wärme zusammen gedacht werden, um zu vermeiden, dass sinkende Stromerlöse die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) -basierte Wärmeversorgung ausbremsen. Beratung ist kein Selbstzweck, daher müssen die Förderprogramme für die Beratung in Nichtwohngebäuden, Wohngebäuden und Unternehmen auf die tatsächliche Umsetzung ausgerichtet werden.

Außerdem müssen Anreize in den Förderprogrammen geschaffen werden, nach dem Einbau geförderter Maßnahmen auch tatsächlich nachzuweisen, welche Kosten angefallen sind und welche Einsparungen erzielt wurden.

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ENERGIEDIENST­LEISTER GLEICHSTELLEN!

Die Energiedienstleistung ist vielfach in Förderprogrammen und Gesetzgebungsverfahren benachteiligt. Die Folge sind direkte wirtschaftliche Nachteile gegenüber der Eigeninvestition, die potentielle Nutzer davon abhält, sich für die Energiedienstleistung zu entscheiden – und so kommt es meist zu gar keiner Investitionsentscheidung oder einer suboptimalen Eigenregielösung.

Ohne eine Gleichstellung wird der Energiedienstleistungs-Markt weiterhin deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben. Daher ist die zügige Beseitigung der Benachteiligungen eines der Hauptanliegen an die Politik. Damit einhergehend müssen bestehende Regelungen auf Konsistenz überprüft und vereinfacht werden.