DIE ENERGIEDIENSTLEISTER
Die BEW fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen – ein entscheidender Beitrag zu den Klimazielen. Treibhausgasneutrale Fernwärmenetze sind dabei von zentraler Bedeutung, da sie nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen reduzieren, sondern auch eine effiziente Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien ermöglichen.
Der DENEFF EDL_HUB
Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Als DENEFF EDL_HUB haben wir uns von Anfang an intensiv an der Entwicklung der BEW beteiligt und sind durch unsere enge Zusammenarbeit mit dem BMWK und BAFA bestens vernetzt.
Unsere Teilnehmende profitieren regelmäßig von exklusiven Einblicken und Q&A-Sessions mit Vertretern des BMWK und BAFA, die wir als DENEFF EDL_HUB ermöglichen. Wir bieten unseren Teilnehmenden somit exklusive Einblicke in die Entwicklungen und Strategien im Bereich der Wärmenetzförderung.
Unser Ziel ist es, durch unsere intensive Zusammenarbeit und Vernetzung mit den relevanten Akteuren die BEW ganzheitlich zu fördern und den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung voranzutreiben. Unsere Promotion und aktive Beteiligung tragen maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der BEW und somit zur Verwirklichung der Klimaziele bei.
Was wird gefördert:
- Transformationskonzepte (Modul 1, Beratung) erstellen, Realisierung (Modul 2 aus Ergebnissen aus Modul 2, Planung, Investition, Finanzierung) und Einzelmaßnahmen (Modul 3, Planung, Investition, Finanzierung) und Betriebskostenförderung („Modul 4“, Jährliche Förderung zur Reduzierung Unwirtschaftlichkeit)
- Modul 1-4: Ziel des Umbaus bestehender Wärmenetze und neuer Wärmenetze auf vollständige Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045, Förderquote Modul 1: 50 %, max. 2 Mio. Euro
Wie viel wird gefördert:
- Modul 1: bis zu 50 % der Kosten, max. 2.000.000 €
- Modul 2: bis zu 100 Mio. € und 40 % der förderfähigen Kosten
- Modul 3: bis zu 100 Mio. € und 40 % der förderfähigen Kosten
- Modul 4: Betriebskostenförderung: Teilabdeckung von nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücken mit jährlichem Nachweis für Solarthermie und stromgetriebene Wärmepumpen unter bestimmten Prämissen
Wer hat Zugriff darauf:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, Vereine, Genossenschaften, Contractoren.
Bis wann geht die Förderung:
- Bis maximal 14.09.2028 (Gesamtmittelausstattung 2,98 Mrd.€, schneller Mittelablauf zu befürchten)